
Am Mittwoch ist es vor dem Münchner Landgericht zu einem Urteilsspruch gegen den FC Bayern gekommen. Ein Grafiker hatte den deutschen Branchenprimus wegen einer Urheberrechtsverletzung verklagt und Recht bekommen.
Hintergrund: Der Mann hatte für eine Choreographie im Jahr 2015 unter dem Slogan "The Real Badman und Robben" Karikaturen der ehemaligen Münchner Starspieler Franck Ribery und Arjen Robben entworfen. Die Fan-Aktion war in Anlehnung an das Comic-Duo Batman und Robin entstanden.
Das Motiv hatten die Bayern im Anschluss mit eigenen, aber ähnlichen Zeichnungen auf Merchandising-Artikeln abgedruckt und verkauft. In der Argumentation des Grafikers hieß es, dass es sich dabei um eine widerrechtliche Nachzeichnung handle. Das Gericht entschied zugunsten des Mannes.
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, die Bayern haben die Möglichkeit, Rekurs einzulegen. Sollte dies nicht geschehen, müsste offenbart werden, wie hoch der Gewinn war, der mit den Artikeln erzielt wurde. Anhand dessen wird dann der Anspruch auf Schadenersatz ermittelt.